CE-Markierung und DOP

Die einzige Zulassung die Sie für Gussrohrsysteme nach DIN EN 877 brauchen: CE-Markierung und Leistungserklärungen
CE-Markierung und DoP für PAM-GLOBAL Gussrohrsysteme nach DIN EN 877
Im Jahr 2016 trat die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVo, englisch CPR) in Kraft. Nach einer Übergangsfrist bis Mitte 2017 mussten für viele europäisch geregelte Produkte neue Vorgaben erfüllt und vor allem neue Dokumentationen erstellt werden.
Anstelle der früheren Konformitätserklärungen müssen seitdem für Bauprodukte mit CE-Markierung sogenannte Leistungserklärungen (DoP, Declaration of Performance) erstellt werden. Denn die Europäische Kommission geht mehr und mehr davon ab, dass Produkte einfach den fest definierten Anforderungen einer Norm entsprechen müssen. Vielmehr soll für Bauprodukte in Zukunft durch den Hersteller deklariert werden, welche Leistungen es in Bezug auf von der Norm festgelegte wesentliche Eigenschaften erfüllt. Je nach Normanforderung müssen diese Leistungen durch Prüfungen einer notifizierten Stelle - also eines anerkannten Prüfinstituts - untermauert sein.
Für gusseiserne Abflussrohrsysteme nach der harmonisierten Version der DIN EN 877 können daher keine Konformitätserklärungen, Übereinstimmungszertifikate oder nationale bauaufsichtliche Zulassungen erstellt werden. Die DoP ist das einzig mögliche und nötige Dokument. Darin finden Sie alle Leistungen der Lieferprogramme, einschließlich des Brandverhaltens.

CE-Markierung und DoP für PAM-GLOBAL Gussrohrsysteme nach DIN EN 877

Im Jahr 2016 trat die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVo, englisch CPR) in Kraft. Nach einer Übergangsfrist bis Mitte 2017 mussten für viele europäisch geregelte Produkte neue Vorgaben erfüllt und vor allem neue Dokumentationen erstellt werden.
Anstelle der früheren Konformitätserklärungen müssen seitdem für Bauprodukte mit CE-Markierung sogenannte Leistungserklärungen (DoP, Declaration of Performance) erstellt werden. Denn die Europäische Kommission geht mehr und mehr davon ab, dass Produkte einfach den fest definierten Anforderungen einer Norm entsprechen müssen. Vielmehr soll für Bauprodukte in Zukunft durch den Hersteller deklariert werden, welche Leistungen es in Bezug auf von der Norm festgelegte wesentliche Eigenschaften erfüllt. Je nach Normanforderung müssen diese Leistungen durch Prüfungen einer notifizierten Stelle - also eines anerkannten Prüfinstituts - untermauert sein.
Für gusseiserne Abflussrohrsysteme nach der harmonisierten Version der DIN EN 877 können daher keine Konformitätserklärungen, Übereinstimmungszertifikate oder nationale bauaufsichtliche Zulassungen erstellt werden. Die DoP ist das einzig mögliche und nötige Dokument. Darin finden Sie alle Leistungen der Lieferprogramme, einschließlich des Brandverhaltens.
Leistungserklärungen
Die Leistungserklärungen DoP enthalten folgende Produkte:
Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke der Produktreihen
Die Downloads finden Sie gleich hier:

Leistungserklärungen

Die Leistungserklärungen DoP enthalten folgende Produkte:
Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke der Produktreihen
Die Downloads finden Sie gleich hier:
Die CE-Markierung gilt nicht für alle unsere Produkte
Die CE-Markierung und Leistungserklärungen gelten nur für die gusseisernen Rohre und Formstücke mit ihren Verbindungen.
Für das Dachprogramm finden Sie Konformitätserklärungen auf der Produktseite des Dachprogramms.
Und die Zulassungen für Rohrabschottungssysteme sind im Bereich Brand- und Wärmeschutz hinterlegt.