SAINT-GOBAIN GROUP PRIVACY POLICY

SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 01.01.2023 - Seite 1 von 5 SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Handelsregister: Saarbrücken HRB 6608 • Geschäftsführer: Vincent Romanet Vertriebszentrale: Concordiaplatz 3 • 51143 Köln • E-Mail: info.pambuilding@saint-gobain.com • www.pambuilding.de Bankverbindung: UniCredit Bank – HypoVereinsbank • IBAN: DE09700202700015640744 • BIC: HYVEDEMMXXX Telefon: Zentrale: +49 2203 9784-0 • Vertrieb: +49 2203 9784-300 • Technik: +49 2204 9784-310 1. Geltungsbereich Für alle Lieferungen und Leistungen von SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH (nachfolgend „PAM BUILDING" genannt) an Nicht-Verbraucher im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB gelten ausschließlich diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von PAM BUILDING ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. 2. Angebot und Vertragsschluss - "Nebenleistungen" Angebote von PAM BUILDING erfolgen grundsätzlich freibleibend, das heißt sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrags durch PAM BUILDING zustande. Für den Inhalt und die Ausführung der Aufträge sind allein die schriftliche Auftragsbestätigung von PAM BUILDING und die darin spezifizierten Beschaffenheitsangaben und Leistungen maßgebend. 3. Lieferzeit 3.1 Liefer- und Leistungszeitangaben von PAM BUILDING erfolgen nach bestem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche verbindliche Lieferungszusage für einen Fixtermin erfolgt. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. 3.2 Zugesagte Liefer- und Leistungszeiten beginnen mit Abschluss des Vertrages (Datum der Auftragsbestätigung), jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. 3.3 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn PAM BUILDING an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Maschinenbruch, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Eingriffe sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferanten. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten und das wirtschaftliche Interesse des Kunden an der Leistung deshalb entfallen, so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen insoweit schriftlich von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 3.4 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Lieferzeit gehemmt und verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen PAM BUILDING gegenüber in Verzug befindet; weitergehende Rechte aus dem Verzug des Kunden bleiben unberührt. 4. Lieferung und Gefahrenübergang 4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 4.2 Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Die Abnahme der Lieferung kann nicht wegen des Fehlens einzelner Teile einer Bestellung oder wegen geringfügiger Beanstandungen der gelieferten Produkte abgelehnt werden, es sei denn, dass die Gebrauchsfähigkeit der gelieferten Ware dadurch unzumutbar beeinträchtigt ist. SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 01.01.2023 - Seite 2 von 5 SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Handelsregister: Saarbrücken HRB 6608 • Geschäftsführer: Vincent Romanet Vertriebszentrale: Concordiaplatz 3 • 51143 Köln • E-Mail: info.pambuilding@saint-gobain.com • www.pambuilding.de Bankverbindung: UniCredit Bank – HypoVereinsbank • IBAN: DE09700202700015640744 • BIC: HYVEDEMMXXX Telefon: Zentrale: +49 2203 9784-0 • Vertrieb: +49 2203 9784-300 • Technik: +49 2204 9784-310 5. Verpackung 5.1 Warenanlieferung durch die SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH erfolgen mit geeigneter Verpackung nach unserer Wahl. Der Kunde ist verpflichtet dieselbe Anzahl gleichartiger Mehrwegverpackungen im gleichwertigen Zustand wie die angelieferte Mehrwegverpackung auszuhändigen. Für jede nicht getauschte Mehrwegverpackung behält sich die SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH das Recht vor, die nicht zurückgetauschte Anzahl an Mehrwegverpackung zu einem tagesaktuellen Marktpreis in Rechnung zu stellen. 5.2 Als umweltbewusster Partner beteiligt sich PAM BUILDING an einem sogenannten Dualen System zur Erfassung und Verwertung von gebrauchten Verpackungen. Der Kunde wird das System nach Kräften unterstützen. Die Rückgabe von gebrauchten Verpackungen an PAM BUILDING ist daher ebenso wenig zulässig wie Kostenbelastungen und/oder Rechnungskürzungen durch den Kunden. 6. Preise 6.1 Vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarungen erfolgt die Berechnung der Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der am Tag des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preislisten von PAM BUILDING. 6.2 Alle Preise verstehen sich ab Hersteller zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 7. Zahlungsbedingungen 7.1 Sämtliche Zahlungen sind sofort bei Lieferung fällig (Versanddatum ab Lager PAM BUILDING = Rechnungsdatum). Bei Vorauszahlung vor Versand gewährt PAM BUILDING 4% Skonto, bei Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung 2% Skonto vom jeweiligen Rechnungsendbetrag. Zwingende Voraussetzung für die Skontogewährung ist, dass alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichen sind. Für Skontoberechnungen sind die ausgewiesenen NettoRechnungsbeträge nach Abzug z.B. von Rabatten, Fracht, Rückwarengutschriften u. Ä. maßgeblich. Nach Ablauf einer 30-Tage-Frist nach Rechnungsdatum sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. 7.2 Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht entgegengenommen. 7.3 Soweit Käufer und Verkäufer vereinbaren, dass Zahlungsansprüche des Verkäufers aus Warenlieferungen per Banklastschriftverfahren zu erfüllen sind, ist das SEPA-Firmenlastschriftverfahren anzuwenden, es sei denn, Käufer und Verkäufer vereinbaren ausdrücklich die Anwendung des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Im Hinblick auf SEPA-Firmenlastschriften des Verkäufers beträgt die Frist zur Vorabinformation des zahlungspflichtigen Käufers (Pre-Notification) einen Tag, soweit keine andere Frist ausdrücklich vereinbart wurde. Die Rechnungen des Verkäufers weisen das jeweilige Fälligkeitsdatum gesondert aus. Im Falle der elektronischen Übermittlung von Rechnungsdaten bzw. der elektronischen Rechnungsstellung ist diese Fälligkeitsangabe auch in den übermittelten Rechnungsdaten enthalten. 7.4 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen (z. B. bei Nichteinlösung eines Schecks sowie bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden) und bei Zahlungsverzug des Kunden, ist PAM BUILDING berechtigt, die Ausführung weiterer Leistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist PAM BUILDING berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben PAM BUILDING vorbehalten. 7.5 Gegenüber den Zahlungsforderungen von PAM BUILDING, die ihm aus den Warenlieferungen an den Kunden zustehen, sind Aufrechnungen mit oder Zurückbehaltungen wegen Gegenforderungen des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt, wobei dieser Ausschluss nicht für Gegenforderungen gilt, die aus gegen PAM BUILDING SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 01.01.2023 - Seite 3 von 5 SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Handelsregister: Saarbrücken HRB 6608 • Geschäftsführer: Vincent Romanet Vertriebszentrale: Concordiaplatz 3 • 51143 Köln • E-Mail: info.pambuilding@saint-gobain.com • www.pambuilding.de Bankverbindung: UniCredit Bank – HypoVereinsbank • IBAN: DE09700202700015640744 • BIC: HYVEDEMMXXX Telefon: Zentrale: +49 2203 9784-0 • Vertrieb: +49 2203 9784-300 • Technik: +49 2204 9784-310 gerichteten Gewährleistungsansprüchen des Kunden resultieren. PAM BUILDING ist hingegen berechtigt, mit allen Zahlungsforderungen, die ihm gegen den Kunden zustehen, gegenüber allen Zahlungsforderungen aufzurechnen, die dem Kunden gegen PAM BUILDING zustehen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln und sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch bereits früherer oder erst künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von PAM BUILDING. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. 8.2 Eine Verarbeitung, Vermischung oder sonstige Veränderung der Vorbehaltsware, insbesondere auch ihr Einbau, erfolgt für PAM BUILDING als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 8.1. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit PAM BUILDING nicht gehörenden Sachen untergehen sollte, überträgt der Kunde PAM BUILDING bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Materialien zur Zeit der Verarbeitung; PAM BUILDING nimmt die Übertragung an. Die Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 8.1. 8.3 Der Kunde ist zur sachgerechten und pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Bei eventuellen Pfändungen, Zugriffen Dritter, Verlusten, Beschädigungen und sonstigen Umständen, die die Eigentumsrechte oder die Vorbehaltsware von PAM BUILDING beeinträchtigen könnten, hat der Kunde das Eigentum von PAM BUILDING nach Kräften zu schützen und PAM BUILDING unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 8.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche und Forderungen aus einer Weiterveräußerung sowie einer Verarbeitung und/oder dem Einbau der Vorbehaltsware erfüllungshalber an PAM BUILDING ab; PAM BUILDING nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. PAM BUILDING wird von ihren Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Ziff. 8.6 vorliegt. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an PAM BUILDING abzuführen, soweit und sobald die Forderungen von PAM BUILDING fällig sind. Auf Verlangen hat der Kunde PAM BUILDING die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu erteilen. PAM BUILDING ist berechtigt die Abtretung gegenüber den Schuldnern des Kunden offenzulegen. 8.5 Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Versicherungs- und sonstige Ersatzansprüche, die der Kunde für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung der Vorbehaltsware erhält, tritt er bereits jetzt an PAM BUILDING ab; PAM BUILDING nimmt die Abtretung an. 8.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft begründen (vgl. Ziff. 7.5), ist PAM BUILDING nach billigem Ermessen berechtigt, die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen. Der Kunde ermächtigt PAM BUILDING, zur Rücknahme sein Betriebsgrundstück zu betreten. Die Kosten des Rücktransports sind von dem Kunden zu tragen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nur als Rücktritt von dem Vertrag, sofern dies von PAM BUILDING ausdrücklich erklärt wird. SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 01.01.2023 - Seite 4 von 5 SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Handelsregister: Saarbrücken HRB 6608 • Geschäftsführer: Vincent Romanet Vertriebszentrale: Concordiaplatz 3 • 51143 Köln • E-Mail: info.pambuilding@saint-gobain.com • www.pambuilding.de Bankverbindung: UniCredit Bank – HypoVereinsbank • IBAN: DE09700202700015640744 • BIC: HYVEDEMMXXX Telefon: Zentrale: +49 2203 9784-0 • Vertrieb: +49 2203 9784-300 • Technik: +49 2204 9784-310 8.7 Übersteigt der Wert der für PAM BUILDING bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, ist PAM BUILDING auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. 9. Produktangaben, Muster, Beschaffenheitsangaben und -garantien 9.1 Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten Produktangaben, Proben und Muster nur als bloß annähernde Produktbeschreibung und Beschaffenheitsangaben bzw. als lediglich annähernde Anschauungsstücke der bestellten Ware. Die verbindlichen Beschaffenheitsangaben ergeben sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung. 9.2 Eine Beschaffenheitsgarantie wird von uns nur im Ausnahmefall übernommen und muss ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sein. 10. Gewährleistung 10.1 Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind PAM BUILDING unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar: bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Empfang der Lieferung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb 7 Werktagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen PAM BUILDING mehr hergeleitet werden. Weitergehende Obliegenheiten des Kunden nach §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. 10.2 Handelsübliche oder unwesentliche Abweichungen der Ware stellen keinen Mangel dar und rechtfertigen keine Beanstandung. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern die Brauchbarkeit der Gesamtlieferung nicht unzumutbar eingeschränkt ist. 10.3 Im Falle einer Mängelrüge steht PAM BUILDING das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zustand zu. Die beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit PAM BUILDING zurückgesandt werden. 10.4 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so behält sich PAM BUILDING das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von PAM BUILDING vor. Der Kunde hat PAM BUILDING die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen die zumutbaren Nachbesserungsversuche (mindestens zwei Nacherfüllungsversuche) bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbeseitigung von PAM BUILDING schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Preises verlangen. Ausgetauschte Teile werden Eigentum von PAM BUILDING. 11. Haftung 11.1 Die Haftung von PAM BUILDING, die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung wesentlicher, vertragszweckgefährdender Pflichten (Kardinalpflichten) haftet die PAM BUILDING, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 11.2 Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt nicht für eine Haftung bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, sowie für Schäden, die auf Produkthaftung resultieren. 11.3 Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen erfolgen Berechnungen und sonstige technische und/oder anwendungstechnische Angaben und Hinweise von PAM BUILDING nur gefälligkeitshalber. Sie sind daher unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. 12. Urheberrechte Sämtliche Zeichnungen, Pläne und sonstige technische Unterlagen, die dem Kunden ausgehändigt wer- SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 01.01.2023 - Seite 5 von 5 SAINT-GOBAIN PAM BUILDING Deutschland GmbH Handelsregister: Saarbrücken HRB 6608 • Geschäftsführer: Vincent Romanet Vertriebszentrale: Concordiaplatz 3 • 51143 Köln • E-Mail: info.pambuilding@saint-gobain.com • www.pambuilding.de Bankverbindung: UniCredit Bank – HypoVereinsbank • IBAN: DE09700202700015640744 • BIC: HYVEDEMMXXX Telefon: Zentrale: +49 2203 9784-0 • Vertrieb: +49 2203 9784-300 • Technik: +49 2204 9784-310 den, verbleiben im geistigen und dinglichen Eigentum von PAM BUILDING; PAM BUILDING behält sich ihre Urheberrechte vor. Ihre Benutzung ist dem Kunden lediglich im Rahmen des Vertragszwecks gestattet. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere eine Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. 13. Datenschutz 13.1 Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 13.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes PAM BUILDING von Ansprüchen Dritter frei. 13.3 PAM BUILDING wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Näheres ist der Datenschutzerklärung der PAM BUILDING zu entnehmen. 13.4 PAM BUILDING ist berechtigt die notwendigen Daten an Dritte weiterzugeben, wenn sie diese mit der Durchführung von Arbeiten in Bezug auf den Kundenauftrag, beauftragt. 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 14.1 Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen PAM BUILDING und dem Kunden ist Saarbrücken, PAM BUILDING bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen an sich gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. 14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) sowie die Anwendung des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. 15. Schriftform und Vertragssprache Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für diese Regelung. Vertragssprache ist deutsch. 16. Gültigkeit Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige Regelung treffen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.